Aufbewahrungsfristen bei Kreditunterlagen
Beim Thema Aufbewahrungsfristen unterscheidet man auch im Fall von Kreditunterlagen zwischen Gewerbetreibenden und Privathaushalten. Wie die Empfehlungen beziehungsweise die gesetzlichen Vorgaben im Detail aussehen verrät dieser Artikel.
Wer sich darüber Gedanken macht, ob und wie lange er seine Kreditunterlagen aufbewahren muss, hat in der Regel bereits einen Vertragsabschluss und meist auch bereits einen großen Teil seiner Tilgung hinter sich. Für alle, die vorausdenken und erst auf der Suche nach einem passenden Kredit sind, empfiehlt sich das Internet als gute Informationsquelle. Hier finden Sie alle Kurzzeitkredit Anbieter im Vergleich.
Aufbewahrung von Kreditunterlagen in Privathaushalten
Grundsätzlich gibt es für Privathaushalte keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von Unterlagen, wie Dokumenten, Rechnungen oder anderen relevanten Belegen. Empfohlen wird jedoch eine mindestens zweijährige Ablage wichtiger Schreiben und Rechnungen. Insbesondere bei Verträgen und Polizzen wird jedoch eine Aufbewahrung über die gesamte Laufzeit oder mehr empfohlen. Das trifft auch auf Kreditunterlagen zu, die in der Regel über diese zwei Jahre hinausgehen. Nachdem der Kredit zurückbezahlt ist, können somit auch die dazugehörigen Unterlagen vernichtet werden.
Aufbewahrungsfristen für Privathaushalte im Kurzüberblick
Da es, wie bereits erwähnt, grundsätzlich keine gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen gibt, werden im Folgenden die Empfehlungen für die Aufbewahrungsdauer zusammenfassend dargelegt.
Überblick zu den Empfehlungen zur Aufbewahrung von Unterlagen in Privathaushalten:
Art der Unterlagen | Aufbewahrungsempfehlung |
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das ganze Leben lang |
|
mindestens bis zum Renteneintritt |
Versicherungspolizzen zu Lebensversicherungen und anderen Vorsorgeprodukten | mindestens für die Vertragslaufzeit |
Kreditunterlagen, Gerichtsurteile, gerichtliche Mahnbescheide etc. | mindestens 30 Jahre |
Steuerunterlagen, wie zum Beispiel Bescheide | mindestens 6 Jahre |
Kontoauszüge und Überweisungsbestätigungen | mindestens 4 Jahre |
Kassenbelege und Rechnungen | mindestens 2 Jahre |
Details dazu finden Sie in unserem Artikel zum Thema Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen.
Achtung:
Eine Ausnahme stellen Handwerkerrechnungen dar, für die es auch für Privatpersonen verpflichtend ist, diese aufzubewahren. Die entsprechende Frist sollte auf der jeweiligen Rechnung angeführt sein und beträgt in der Regel zwei Jahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.
Aufbewahrung von Kreditunterlagen in Unternehmen
Die Aufbewahrungsfristen für Gewerbetreibende sind gesetzlich geregelt. Laut HGB (Handelsgesetzbuch) und AO (Abgabenordnung) müssen all jene Gewerbetreibende ihre Vertragsunterlagen und damit auch ihre Kreditunterlagen aufbewahren, die auch zur Führung einer Buchhaltung verpflichtet sind.
Grundsätzlich gilt eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von mindestens sechs, teilweise auch zehn Jahren. Einen Überblick über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen findet man auf der Website der Handelskammer Hamburg.
Kreditunterlagen unterliegen für Gewerbetreibende demnach unterschiedlichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Handelt es sich um Unterlagen in Form von Korrespondenz müssen sie laut Gesetz für mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Handelt es sich um Buchungsbelege zum Kreditvertrag, müssen diese nach dem Gesetz für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Wichtig: Die Aufbewahrungsfrist beginnt immer mit dem Beginn des Folgejahres nach Abschluss des Kreditvertrags. Wer beispielsweise im Jahr 2017 einen Kreditvertrag abgeschlossen hat, muss diese Kreditunterlagen (Korrespondenz) mindestens bis Ende 2023 aufbewahren. Bei den Zahlungsbelegen zum Kredit beginnt die Frist immer mit dem Ende des Jahres, in dem der Beleg ausgestellt wurde.
Aufbewahrung von Kreditunterlagen in den Kreditinstituten
Auch die Kreditinstitute sind selbstverständlich verpflichtet, ihre Kreditunterlagen aufzubewahren. Hier wird nach dem Gesetz nicht zwischen Kreditinstituten und anderen Unternehmen unterschieden. Die Aufbewahrungsfristen betragen somit auch hier mindestens sechs Jahre bei Korrespondenzen und mindestens zehn Jahre bei Zahlungsbelegen.
Kreditunterlagen aufbewahren, aber wie?
Auch hier wird wieder zwischen Unternehmen und privaten Haushalten unterschieden, da vor allem im privaten Bereich, wie bereits erwähnt, keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht (Ausnahme: Handwerkerrechnungen).
Aufbewahrung von Kreditunterlagen bei Gewerbetreibenden
Ist man als Unternehmer zur Aufbewahrung von Unterlagen verpflichtet, muss man diese nicht zwingend im Original – sprich in Papierform – aufbewahren. Auch in elektronischer Form, zum Beispiel auf Mikrofilm, können Unterlagen aufbewahrt werden und verlieren damit nicht an Gültigkeit.
Aufbewahrung von Kreditunterlagen im privaten Bereich
Im privaten Haushalt kann man seine Unterlagen selbstverständlich auch digital ablegen. In einigen Bereichen macht es jedoch Sinn, diese auf Papier und im Original aufzubewahren. Vor allem bei Gewährleistungsfällen wird häufig der originale Kassenbeleg oder die Originalrechnung gefordert um seine Ansprüche geltend zu machen.
Auch bei steuerlich relevanten Unterlagen und Belegen bewährt es sich in der Regel, diese nach Jahren sortiert im Original aufzubewahren. In diesen Bereich fallen auch Kreditunterlagen.
Infos zur Aufbewahrung von Kreditunterlagen im Überblick
- Privathaushalte müssen Kreditunterlagen nach dem Gesetz zwar grundsätzlich nicht aufbewahren – Empfehlungen zur Aufbewahrungsdauer beginnen jedoch bei mindestens zwei Jahren.
- Unternehmer unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht wenn sie eine Buchhaltung führen müssen.
- Die Kreditunterlagen müssen nicht zwingend im Original aufbewahrt werden. Unternehmer können auch auf Mikrofilm oder in ähnlicher digitaler Form archivieren. Bei Privaten empfiehlt sich die Aufbewahrung in Papierform – insbesondere bei steuerrelevanten Belegen.