Gibt es für private Kontoauszüge Aufbewahrungspflichten?

Spätestens dann, wenn der Hefter mit den Kontoauszügen aus allen Nähten platzt, ist die Zeit zum Ausmisten gekommen! Doch welche Belege können problemlos weggeworfen werden, und welche nicht, ist die Frage, die sich viele dann stellen werden. Wer ohne nachzudenken seine Kontoauszüge entsorgt, der kann gegen die Aufbewahrungspflicht der Kontoauszüge verstoßen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Welche Kontoauszüge müssen nach der Aufbewahrungspflicht aufgehoben werden?
  2. Aufbewahrungsfristen bei Kontoauszügen greifen bei Handwerksrechnungen
  3. Kontoauszüge aufheben, die Daten rund um das Eigenheim tragen!
  4. Ausnahme: Aufbewahrungspflicht der Kontoauszüge bei Vielverdienern!
  5. Aufbewahrungsfristen bei Kontoauszügen bei privaten Buchungen
  6. Kontoauszüge, die in elektronischer Form vorliegen, werden nicht immer anerkannt!
  7. Verlorene Kontoauszüge bei den Banken nachfordern

Welche Kontoauszüge müssen nach der Aufbewahrungspflicht aufgehoben werden?

Privatpersonen müssen nur dann Aufbewahrungsfristen bei den Kontoauszügen einhalten, wenn diese eine Zahlung an einen Handwerker belegen.Die anderen Dokumente zu Buchungen, die aufgehoben werden müssen, gelten nicht für alle. Auch Vielverdiener unterliegen seit einiger Zeit der Pflicht, ihre Kontoauszüge aufzubewahren. Alle anderen Kontoauszüge unterliegen eigentlich keiner Aufbewahrungspflicht. Dennoch kann es auch hier sinnvoll sein, diese einige Zeit aufzubewahren.

Aufbewahrungsfristen bei Kontoauszügen greifen bei Handwerksrechnungen

KontoauszugEine Aufbewahrungsfrist bei Kontoauszügen greift bei privaten Haushalten nur dann, wenn mit diesen Handwerkerleistungen belegt werden. Das Finanzamt fordert, dass die Kontoauszüge von Privatpersonen auf denen solche Buchungen vermerkt sind, zwei Jahre aufgehoben werden.
Die Gründe dafür sind darin zu sehen, dass sie steuerrechtlich von Bedeutung sein können. Wenn bei einem Handwerker eine Buchprüfung ansteht, kann nur so nachgewiesen werden, ob die Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen worden ist. Auch wird es von Bedeutung sein, wenn bei einem Handwerker der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht. Nicht selten ist es, dass in besonders hartnäckigen Fällen dann die Rechnungen und die Kontoauszüge bei Privathaushalten angefordert werden.

Kontoauszüge aufheben, die Daten rund um das Eigenheim tragen!

Für die Kontoauszüge, die Buchungen rund um das Eigenheim tragen, gilt ebenso eine Aufbewahrungsfrist. Diese kann auch bis zu fünf Jahre laufen. Zum einen gilt auch hier wieder, dass die Dienstleistungen der Handwerker nachgewiesen werden muss. Die entsprechenden Fristen, in der Regel sind dieses zwei Jahre, werden die Unternehmer auf der Rechnung ausweisen. Wenn dann die passenden Kontoauszüge aufgehoben werden, kann das Finanzamt klären, wie es mit der Umsatzsteuerabgabe aussieht.
Bei anderen Buchungen rund um das Eigenheim kann es auch angeraten werden, dass Privathaushalte die Kontoauszüge aufbewahren. So kann später mit der Rechnung und dem passenden Kontoauszug zu der Buchung nachgewiesen werden, was, wann und wofür bezahlt worden ist. In Bezug auf die Gewährleistung sollte daher eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren bei den Kontoauszügen angesetzt werden.
Ebenso gehandhabt werden sollte es mit Belegen zu Mietzahlungen. Auch hier wird es vom Gesetz nicht vorgeschrieben, dass ein Kontoauszug der Aufbewahrungspflicht unterliegt. Ratsam ist es da aber, wenn diese Belege aufgehoben werden. Nicht selten sind es Vermieter, die ebenso steuerlich anders gestellt sind, und die die Einnahmen noch nachweisen müssen. Wer da als Mieter angesprochen wird, die Unterlagen zu den Mietzahlungen lückenlos zu belegen, kommt günstiger dabei weg, wenn er diese immer gut archiviert aufhebt.

Ausnahme: Aufbewahrungspflicht der Kontoauszüge bei Vielverdienern!

All diejenigen, die jährlich mehr als 500.000 € einnehmen, gelten hierzulande als Vielverdiener. Und dürfen diese privaten Personen ihre Kontoauszüge nicht so ohne Weiteres entsorgen. Gesetzlich ist eine Aufbewahrungsfrist der privaten Kontoauszüge vorgesehen, die sich auf 6 Jahre beläuft.

Aufbewahrungsfristen bei Kontoauszügen bei privaten Buchungen

documentsAuch bei privaten Buchungsbelegen kann es sich lohnen, wenn die Aufbewahrungsfrist der Kontoauszüge beachtet wird. Gerade in Bezug auf Anschaffungen, die eine Gewährleistungsfrist haben, sollten diese so lange aufgehoben werden, bis die Gewährleistung endet. In der Regel wird die Gewährleistungsfrist auf bis zu drei Jahre lauten. Genaueres wird der entsprechende Händler da nennen können, da sie sich alle nicht einig sind. Die Garantie für Elektrogeräte etwa ist nicht identisch mit der Gewährleistungsfrist, hier wird in der Regel nur 1 Jahr, manchmal auch 2 Jahre angerechnet.
Alle anderen Belege können eigentlich direkt entsorgt werden.

Kontoauszüge, die in elektronischer Form vorliegen, werden nicht immer anerkannt!

Das Zeitalter des Internets hat es auch mit sich gebracht, dass die Bankgeschäfte online getätigt werden können. Da viele Privathaushalte sich den Direktbanken angeschlossen haben, und ihre Geschäfte nur online machen, werden auch viele Banken die Kontoauszüge nur noch online bereitstellen.
Für den Kunden kann aber genau dieses zu einem Problem werden. Wenn z.B. mit einem Kontoauszug ein Posten der Werbungskosten für die Einkommenssteuer nachgewiesen werden muss, sind viele Beamte hier gnädig und winken kleine Posten so durch. Anders wird es da aber, wenn es sich um höhere Summen handelt. In diesem Fall sollte immer mit dem Finanzamt Rücksprache gehalten werden, wie es mit dem Beleg von elektronischen Kontoauszügen aussieht. Da die Auszüge im Postfach des Onlinebankings auch längere Zeit gespeichert werden können, werden viele so eine Menge an Papier sparen können.

Verlorene Kontoauszüge bei den Banken nachfordern

Sollte trotz aller eigenen Bemühungen ein Kontoauszug verloren gegangen sein, der nun dringend gebraucht wird, kann dieser bei dem eigenen Kreditinstitut nachgefordert werden. Die Banken unterliegen ebenso der Aufbewahrungspflicht an Kontoauszügen aller Kunden, und das über 6 Jahre lang. In dieser Zeit kann somit immer der entsprechende Beleg bei den Banken bestellt werden.
Gut zu wissen ist es aber, dass die Banken sich diesen Service einiges kosten lassen. So werden pro Auszug Gebühren anfallen, die auch in den zweistelligen Bereich gehen können. Im eigenen Interesse sollten daher Aufbewahrungsfristen bei den Kontoauszügen durch Privatpersonen eingehalten werden.